Arten von Auktionen
Die neuen Auktionen sind nicht so einheitlich, wie es auf den ersten Blick scheint: So können nach der Art des Ablaufs aufsteigende (Englische
Auktion) oder absteigende (Holländische Auktion) unterschieden werden. Es kann nach Anzahl der Bietenden in einseitige und zweiseitige Auktionen unterschieden werden. Es kann nach der Zuschlagserteilung
an den erst-, zweit- oder sonstigen Bieter unterschieden werden. Es kann nach beteiligten Kreisen unterschieden werden (B2B, B2C und C2C / P2P). Schließlich macht es einen Unterschied, ob eine Eigen-
oder Fremdauktion vorliegt.
Inhaltsübersicht
Ausführungen
Aufsteigende und absteigende AuktionenBei der aufsteigenden oder Englischen Auktion erhält der Bieter mit dem höchsten
Angebot den Versteigerungsartikel. Durch die Übergebote erlöschen die bisherigen Angebote und leben auch nicht mehr auf (z. B. wenn das Höchstgebot erfolgreich angefochten wird). Bei absteigenden
oder Holländische Auktionen fällt von einem Ausgangspreis der Preis in bestimmten Zeitintervallen um bestimmte Preisschritte, bis einer der Bieter sich zum
Kauf entschließt. Auch diese Form der Auktion ist von der Rechtsprechung als zulässig erachtet worden (Fall “Sixt”). Bedeutung hatte die Unterscheidung bzgl. der Zulässigkeit von Internet-Versteigerungen
überhaupt und dann über die Entscheidung das Zustandekommen der durch Auktionen geschlossenen Verträge. Einseitige und zweiseitige AuktionenBei einseitigen Auktionen
wird von einer Seite eine Ware oder Leistung angeboten und nur die Gegenseite kann ihr Angebot bis zu einem Zuschlag oder Zeitablauf ändern. Bei zweiseitigen Auktionen
sollen beide Seiten ihr Angebot verändern und über die Annahme bzw. Ablehnung von Verkäufen entscheiden können. (Beispiel: Börsen) Eigentlich handelt
es sich aber um Verhandlungen bei eattungsmäßig bestimmten (Rechts-) Gegenständen ... die Kategorie der zweiseitigen “Auktionen” ist daher nicht sehr praxistauglich. (Unterscheidung nach Rupp, S. 19) Auktionen nach Zuschlagerteilung
Für verdeckter Angebotsabgaben gilt: Bei Höchstpreisauktionen (First-Price-Sealed-Bid) erhält der Bieter mit dem höchsten Angebot die Ware oder Leistung. Bei Zweitpreisauktionen (
Vickery-Auktion) derjenige, der das zweithöchste Angebot abgab! Bei Höchstpreisauktionen müssen die Bieter nämlich versuchen möglichst unter dem Wert
der Ware oder Leistung zu bleiben, um einen “Gewinn” zu machen. Bei der Zweitpreisauktion ist eine möglichst große Annäherung an den Marktwert möglich.
Für Online-Auktionen sind diese Arten unerheblich, da der Biet-Prozess offen und fast ohne Zeitverzug erfolgt. Es handelt sich regelmäßig um unverdeckte Höchstpreisauktionen.
Es bleibt allerdings zu erwähnen, dass die Niedrigstpreisauktionen für Dienst- und Werkleistungen mittlerweile erfolgreich etabliert sind.
Beispiel: Umzüge können ausgeschrieben werden und die Wahl fällt auf den Anbieter mit dem niedrigsten Preis für die Angaben (Wie z. B. zu transportierende
Masse, Transportentfernung, Dauer für die Vornahme, vorgepackter Hausrat, Nebenleistungen, Wochenendtarife, etc.)
Für öffentliche Ausschreibungen (Vergabe- Verfahren) wäre vielleicht eine umgekehrte Vickery-Auktion empfehlenswert ... so könnten jedenfalls Dumping- Angebote zum späteren
Zweck der Nachverhandlung erschwert werden. B2B, B2C und C2C / P2P- AuktionenAuktionen unter Unternehmen (Business to Business = B2B) und Auktionen im Verbrauchergeschäft (Business to Customer = B2C
) sind Alltag. Ebenso finden sich bei Internetauktionen die reinen Privatgeschäfte (Customer to Customer = C2C, obwohl die Bezeichnung Private to Private = P2P eigentlich zutreffender ist).
Für die Pflichten und Rechtsfolgen in der Auktion selbst ergeben sich aus der Unterscheidung wenig Erkenntnisse. Umso mehr folgt für die Abwicklung, z. B. bzgl.
solcher Pflichten wie Belehrung über Widerruf und Rückgabe, Preisauszeichnung, Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und AGB- Kontrolle anhand
§§ 305 ff BGB, Rügefristen und Bestätigungsschreiben (nur unter Kaufleuten), Firmenkennzeichnung, Wettbewerbsrecht, usw. Eigen- oder FremdauktionDas Bild der Online-Auktionen ist geprägt durch die Fremdauktionen:
Bei diesen wird über eine Auktionsplattform eine Ware oder Leistung von einem Anbieter an einen Bieter verkauft. Dies bedeutet rechtlich, dass hier drei (3) Parteien Verträge eingehen: Mit der
Auktionsplattform bestehen Teilnahmebedingungen bzw. -verträge; zwischen Anbieter und Bieter kommt der Waren- oder Leistungsvertrag zustande. Doch was geschieht, wenn der
Anbieter z. B. in der Artikelbeschreibung ausdrücklich ein Angebot jenseits der AGB der Auktionsplattform macht?
Praxisbeispiele: Es wird nur eine Umfrage statt eines Verkaufs “geboten”. Es wird keine Geldleistung sondern “eine Tüte Gummibärchen” verlangt.
Die Untersuchung solcher Mehrpersonenverhältnisse ist maßgeblich für das Verständnis der Rechtsbeziehungen bei Internet-Versteigerungen. Die Unterscheidung der
Vertragsverhältnisse wird daher an zahlreichen Stellen von Auktion-und-recht.de eine wichtige Rolle spielen.Eigenauktionen sind demgegenüber ein Marketing-Instrument. Wer nicht schnöde Ware
verkaufen will, kann sie eben versteigern. Nutzt er dazu sein eigenes Firmenportal liegt zudem eine Online-Versteigerung vor. Da der technische Aufwand jedoch recht beträchtlich
ist, sind solche Eigenauktionen in der Praxis durchaus selten. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheidenden Fall “Sixt” wurden solche Eigenauktionen als
zulässig betrachtet. Eine unzulässige Sonderveranstaltung hat der BGH in diesem Fall einer Eigenauktion in Form einer ”reverse auktion” also abgelehnt.
Übersicht: Arten von Auktionen:
o Aufsteigende (Englische) und absteigende (Holländische) Auktionen o Einseitige (fast alle A.) und zweiseitige (Börsen) Auktionen o Auktionen nach Zuschlagerteilung:
Höchstpreis- / Zweitpreis- / Niedrigstpreisauktionen o B2B, B2C und C2C / P2P- Auktionen o Waren-/ Job-, Dienste- und Leistungs-Versteigerungen / Vermietungs-Auktionen
o Eigen- oder Fremdauktion
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel eingestellt am 10.12.2006 zuletzt geändert 18.09.2007 Literatur:
S. Rupp, Kaufen & verkaufen im Internet - ebay, Auktionen & Co, 2005
C. Uelzen / Th. Burmester, Internet-Auktionen bei eBay & Co, 2005
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