Verbotene Verkaufs-Artikel
Für zahlreiche Artikel gibt es Sonderregeln für den Verkauf bei einer Internet- Versteigerung. Die Verbote können sich aus der Natur des
Gegenstands ergeben: So unterliegt Software regelmäßig Lizenzbestimmungen und es finden sich zahlreiche tatsächliche Maßnahmen, diese Lizenz wirksam zu machen (Registrierungszwang, Software-Kopierschutz,
Dongles, etc.). Für zahlreiche andere Gegenstände gibt es Ge- oder Verbote die zu beachten sind: Die Liste reicht von A wie Arzneimittel über Gewaltvideos, lebende Tiere, pornographische Darstellungen,
Tabakwaren bis zu Waffen und Zahnersatz.
Inhaltsübersicht
Ausführungen Gesetzliche Ge- und Verbote
Der ansonsten freie Warenverkehr wird aus Gründen von Sicherheit und Ordnung,
Gesundheitskontrolle und Umwelt- und Naturschutzbelangen in zahlreichen Fallgruppen beschränkt. Die Beschränkung erfolgt in Gesetzen, die den wesentlichen Teil der
Beschränkung der Grundrechte regeln müssen. In Ausführungsverordnungen werden dann die genauen Waren bezeichnet. Typisch für solche Beschränkungen sind Verbote des Verkaufs -
hier die wichtigsten in der Reihenfolge von A bis Z:
gestohlene Sachen gefälschte Produkte
Gewaltvideos Handel mit lebenden Tieren Kinderpornographie pornographische Darstellungen Tabakwaren Urheberrechtsverletzende Musik- und Video- CDs / DVDs Waffen Zahnersatz
Ge- und Verbote der Auktions-Betreiber
Die Online-Versteigerer zeichnen die Gesetzeslage in der Regel nach: Sie schützen sich durch das Verbot von Verkäufen der oben genannten Waren vor einer Beihilfe oder sonstigen
Förderung verbotenen Handels. Nach deutschem Recht und der Rechtsprechung des BGH sind die Betreiber einer Internet-Plattform nicht für die Verkäufe Dritter verantwortlich. Sie
müssen bei Kenntnis von Verstößen diese jedoch unterbinden (d. h. das Angebot oder den Nutzerzugang “sperren”) und technisch zumutbare Maßnahmen treffen, um künftige Verstöße
zu verhindern. Es ist also den Online-Auktionatoren nicht zu verdenken und auch zu empfehlen, dass in den AGB eine entsprechende Klausel als Warnung für die Mitglieder
aufgenommen wird. Die Kündigung eines Mitgliedsaccounts bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften ist dagegen regelmäßig auch ohne eine solche AGB-Klausel möglich.
Rechtsfolgen
Manche haben Glück und kommen mit Verstößen durch. Andere haben weniger Glück! Grundsätzlich sind mehrere unangenehme und zuweilen sehr teure Folgen von Rechtsverstößen denkbar:
1. Wettbewerber, die über Zulassungen oder einen ordnungsgemäßen Vertriebsweg ihre Ware vertreiben können per (kostenpflichtiger) Abmahnung und
Unterlassungsklage gegen den Konkurrenten aus der Auktions-Szene vorgehen.
Beispiele: Apotheken (Rechtsprechung befindet sich im Umbruch!), Pornographie
2. Behörden und Staatsanwaltschaft können mit Geldbußen und Haftstrafen Zuwiderhandlungen gegen Gesetze ahnden.
Beispiele: Zollvergehen durch “Tabakwarenverkauf über die Grenze”, Waffenverkäufe in das Ausland, Verkauf von Kinderpornographie
3. Der Auktions-Betreiber schließt den Nutzer aus.
Beispiel: Gegen einen Online-Shop wird wegen Verkäufen ermittelt und Daten des Auktions-Betreibers beschlagnahmt.
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Eingstellt am 16.12.2006, zuletzt geändert am 09.05.2007 Literatur:
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