Web-Shop Design durch einen Profi
Wer durch seine Online-Versteigerungen ein nennenswertes Einkommen erzielen will, der muss zunehmend dem Besucher ein professionellen
“look-and-feel” bieten. Optimierung für Suchmaschinen und leichte Navigation sind das A und O, damit der Nutzer die interessanten Angebote auch leicht findet. Wer Chaos sieht wird kein Schnäppchen mehr
suchen. Doch auch rechtliche Aspekte spielen eine Rolle. Dies gilt für den Vertragsschluss selbst und das Endprodukt – den Web-Shop – selbst. Schließlich sollen Abmahnungen vermieden werden, müssen
Anbieterkennzeichnung und AGB stimmen, usw.
Inhaltsübersicht
Ausführungen Voraussetzungen
Vielleicht reicht eine „mich-Seite“ mit Fett-Druck und einer farbigen Schrift. Aufwendiger wird schon die Gestaltung eines eBay-Shops. Eine richtige Herausforderung ist dann ein
eigenständiger Online-Shop mit eigener Domain. Je höher die Anforderungen sind und je professioneller der Auftritt werden soll,
Zahlreiche Online-Händler haben ein gehöriges Maß an HTML-Kenntnissen erworben. Doch daraus allein ergibt sich noch keine gelungener Web-Auftritt. Auch sind die
technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um rechtzeitig den Informationspflichten nachzukommen, die Anbieterkennzeichnung („Impressum“) rechtssicher unterzubringen
und schließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einzubeziehen. Übersichtliche Information und gute Farbwahl muss auf die Technik angepasst werden.
Schließlich ist zu überlegen, wie viel Geld für ein solches Projekt in der Kasse ist. Je nach dem kann man sich zunächst nur den Rat von Freunden leisten, vielleicht schon mal
ein Beratungsgespräch bei einem Web-Designer. Teurer wird schon der Einsatz und die Anpassung eines Standard-Systems (in der Regel CMS, siehe unten). Nur für Profis ist ein
vollständiges Outsourcing zu empfehlen.
Praxis-Tipp: Wer einen professionellen Auftritt plant sollte frühzeitige auch eine entsprechende Domain sichern. Ist diese nicht (mehr) verfügbar, kann der Erwerb
teuer werden. Zudem drohen Rechtsstreitigkeiten (Abmahnung, Unterlassungsklage) über die Berechtigung, eine bestimmte Bezeichnung führen zu dürfen.
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Wirtschaftliche Überlegungen
Wirtschaftlich ist eine Einbettung in eine Auktions-Plattform meist vorteilhaft: Die Kontakte
werden ohne Umleitungen, Passwortabfragen, etc mit einem eignen Teilnehmeraccount verbunden. Die Kosten sind meist geringer.
Ein eigenständiger Web-Shop bietet demgegenüber die Vorteile weitere Kunden anziehen zu können. Es sind größere Gestaltungsspielräume gegeben. Es kann auf mehrere
Auktions-Plattformen verwiesen werden bzw. umgekehrt von dort das Geschäft angezogen werden. Besondere Beachtung sollte zwei Punkten geschenkt werden
1. Wie soll die weitere Entwicklung der Angebote verlaufen? 2. Ist die wirtschaftliche Basis und die bisherige Entwicklung ausreichend um eine „größere“ Lösung zu versuchen?
Beginnt nämlich das Geschäft besser zu laufen als erwartet, so ist ein Wachstum meist mit erheblichen technischen Anpassungen verbunden. Die können dann mehr Geld kosten,
als eine frühe Planung mit höheren Kosten. Auswahl der Web-DesignerinDie Auswahl eines geeigneten Geschäftspartners ist nicht trivial: Meist hat der Betreiber
von Auktions-Verkäufen schon den ein oder anderen hilfreichen Kontakt. Doch reicht dies für eine Web-Design-Auftrag? In der Regel sollten Sie folgende Punkte prüfen:
o Einschlägige Referenzen (insb. eigene Web-Seiten) o Erfahrung für genau das beabsichtigte Projekt (Also auch Sicherung von Domains, Namensauswahl, Logo-Design, etc.)
o Derzeitige und künftige leichte Erreichbarkeit o Persönlicher Kontakt und Engagement o Preise und Leistungen (einschließlich Vergleich von Preis- / Leistungsverhältnis mit Wettbewerbern)
o Freie Zeitkapazität und verfügbaren Ansprechpartner
In der Praxis zeigt sich, dass der „passende“ Designer meist eine vergleichbare Größe und Professionalität zum Auftraggeber aufweisen muss. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu
Reibereien über Termine, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten, etc.
Praxis-Tipp: Versuchen Sie nicht bei einem Großen Service zu finden, wenn Sie selbst kein Großer sind. Suchen Sie nicht bei einem Kleinen Professionalität zum Sparschweinpreis.
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel
Rechtliche Aspekte und VertragsgestaltungNeben einer praxistauglichen Leistungsbeschreibung und einem Terminplan sollten
mindestens folgenden Punkte in einem Vertrag zur Erstellung eines Web-Shops enthalten sein:
o Beistellung von Informationen, Logo, Grafiken oder Erstellung solcher Komponenten o Verwendete Software, Dateisysteme, Domain, Formate
o geschätzter Aufwand und Kosten (Pauschal oder Stundensatz) o Anpassungsklausel o Freistellung von Rechten Dritter, Gewährleistung / Haftung o Abnahme
o Passworte und Vertraulichkeit (Sofern nicht schon gesondert geregelt) o Leistungsort (Gerichtsstand) o Sonstige o Anlagen (Leistungsbeschreibung, Terminplan, u. a.
Natürlich kann hier die Liste nicht vollständig erstellt werden: Wer erwartet schon eine Rechtswahl und Gerichtsstandsklausel, wenn die Vertragsparteien in unterschiedlichen
Staaten sitzen? Auch kann die Liste noch in zahlreiche Unterpunkte verfeinert werden.
Rechts-Tipp: Gerade für eine spätere Pflege und Aktualisierung ist die Benennung von verwendeter Software und Versionen zu empfehlen
Bei größeren Design-Studios werden vorgenannte Regelungen zum Teil in AGB erfolgen. Die konkreten Angaben des Auftrags sind aber in AGB nicht zu regeln.
Pflege des Web-Shops
Wird die Seite einmalig erstellt und dann weiter vom Shop-Betreiber gepflegt, so muss dieser natürlich einiges an Know-how mitbringen und auch ein bisschen Zeit investieren.
Moderne Content-Management-Systeme (CMS), wie z. B. Mambo, Typo3, Yoomla! verlangen mehr technische Voraussetzungen. PHP und eine Datenbank sind Pflicht. Die
damit verbundnen höheren Kosten zahlen sich durch eine Trennung von Form und Inhalt meist aus. Für die Wartung sind meist nur noch die Inhalte zu erneuern für das CMS aus
Sicherheitsgründen aber auch immer wieder Updates erforderlich. Wird die Seite weiter vom Web-Shop-Designer gepflegt, sind die laufenden Kosten höher
und es muss schon ein angemessener Umsatz erzielt werden, damit sich dies trägt. Zudem muss der Shop-Betreiber die notwenigen Informationen rechtzeitig bereitstellen.
Praxis-Tipp: Die Artikel sollten von jedem Fall vom Shop-Betreiber aktualisiert werden können, bzw. er entsprechende Zugriffe auf die unterlegte Datenbank haben.
Es können sich sonst aus den innternen Verzögerungen Streitigkeiten ergeben, weil Käufer bzw. Bieter die angebote Ware beanspruchen.
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel zuletzt geändert am 03.01.2007 Literatur:
F Koch, Internet-Recht, 2005 M. Zemisch, Einfach selbständig machen mit eBay, 2006
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